Russland-Ukraine Konflikt

Einblicke zu den Entwicklungen in den Lieferketten nach aktueller Kenntnislage

Aufgrund der Anerkennung der selbsternannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk durch die Russische Föderation hat es Embargomaßnahmen gegeben. Nach Ausruf des Kriegszustandes in der Ukraine folgten nun harte und umfangreiche Sanktionen seitens der EU gegenüber Russland. Die Auswirkungen betreffen jedoch nicht nur die Güterverkehre in beide Länder. Weitere Entwicklungen, Maßnahmen und Auswirkungen bleiben zu verfolgen. Für eine erweiterte Abstimmung / Beratung in Bezug auf Ihre konkreten Anforderungen an den Transport stehen Ihnen Ihre Ansprechpartner aus den verschiedenen Fachbereichen gerne zur Verfügung.

Veröffentlichungsdatum: 02.03.2022

Luftfrachtverkehre

Der Flugverkehr nach Russland wurde eingestellt. Da auch der Luftraum über Russland und der Ukraine weitestgehend gesperrt ist, haben Fluggesellschaften zunehmend Flüge von und nach Asien eingestellt und erarbeiten aktuell Alternativroutings, um den russischen Luftraum weitestgehend zu umgehen. Durch die Stornierung von Flügen und Umstellungen der Flugpläne sind Fluggesellschaften mit südlich gelegenen Zwischenstationen bereits stark ausgelastet. Waren, welche nun umgebucht werden müssen, erfordern daher längere Laufzeiten, einhergehend mit abweichenden Konditionen.

Bahnverkehre Fern-Ost „New Silk Way“

Bislang sind nach Kenntnislage die Schienenverkehre zwischen Europa und China bzw. vice versa nicht betroffen. Buchungen können weiterhin vorgenommen werden. Es gilt jedoch zu berücksichtigen, dass sich ein Großteil der Strecke auf russischem Hoheitsgebiet befindet. Sollten sich die Gegebenheiten im Schienenverkehr verändern und es zu Stockungen oder Stillstand auf der Strecke kommen, können wir Ihnen auch Alternativroutings einer südlichen Route über die Türkei ab März anbieten. Wir bitten jedoch zu berücksichtigen, dass die Laufzeiten und Preise verändert sind.

LKW-Transporte

Es bestehen aktuell eingeschränkt noch Möglichkeiten für den Transport per Komplett-LKW nach Russland. Dennoch sind bei Warenverkehren nach Russland oder in die Ost-Ukraine die Sanktionslisten genauestens zu prüfen und gegebenenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung seitens der Bafa (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ) einzuholen. Die auferlegten Sanktionen sind umfangreich.

Auswirkungen durch Abzug ukrainischen Fahrer / Flotten in ihre Heimat scheinen noch keine signifikanten Auswirkungen zu erzeugen, was jedoch zu verfolgen bleibt. Erkennbar ist aktuell, dass die geänderten Kabotagebedingungen durch das zweite Mobilitätspaket ab Februar Einfluss auf den nationalen / europäischen Markt nehmen.

Seefrachtverkehre

Seitens unterschiedlicher Reeder wurden Dienste und Terminalleistungen von/nach/via russischen oder ukrainischen Häfen differenziert eingestellt oder temporär eingestellt.
Eventuelle Alternativroutings über bzw. in die Schwarzmeerregion bedürfen der Prüfung.

Nach vorliegenden Informationen nehmen die Hamburger HHLA Terminals, CTT, CTB und CTA keine Ladungen mehr an oder in Verbindung mit Umschlagsleistungen über die HHLA, mit Bestimmung oder Ursprung Russland .
Die Regelung soll ab sofort gelten. Es wird keine Ladung mehr auf/von Schiffen geladen, gelöscht und auch keine Ladung mehr per Lkw/Zug/Schiff angenommen, mit Bestimmung oder Ursprung Russland. Es ist wohl davon auszugehen, auch andere Terminals werden ähnliche oder gleichlautende Maßnahmen einleiten.

Verschiffungen und Routings außerhalb der kritischen / sanktionierten Gebiete sind nicht betroffen und laufen im Regelbetrieb. Durch die Einschränkungen der anderen Verkehrswege ist jedoch weiter mit Kapazitätsengpässen im Zuge der Entwicklungen zu rechnen.

Außenwirtschaftsrecht

Für Transporte nach Russland oder in die Ukraine sind die Amtsblätter der EU sorgfältig zu prüfen: Grundlagen hierfür bilden die aktuellen Veröffentlichungen im Amtsblatt der EU vom 23.02.2022 und insbesondere vom 25.02.2022 mit der Verordnung (EU) 2022/328.

 

WICHTIGER HINWEIS

Auf Grund der Auswirkungen durch die Sanktionen können Beeinträchtigungen und Störungen der Transport- und Lieferkette nicht ausgeschlossen werden und es kann damit auch zu weiteren oder kurzfristigen Änderungen kommen. Aus diesen Gründen weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sowohl unsere Speditionsangebote wie auch unsere darauf basierende Leistungserbringung aktuell vorbehaltlich aufkommender operativer und monetärer Auswirkungen auf die Transport- und Lieferkette erfolgen. Für Auswirkungen durch etwaige behördliche Weisungen sowie sonstige Auswirkungen, die durch die Sanktionen oder weitere staatliche / behördliche Maßnahmen entstehen oder mit diesem im Zusammenhang stehen, wird daher keine Haftung übernommen. Wird aufgrund derartiger Auswirkungen der Frachtvertrag gekündigt, besteht – ungeachtet der Regelung des § 415 HGB sowie der Ziffer 12.1 ADSp 2017 und auch im Falle einer vereinbarten CMR-Beförderung – ein Anspruch auf Fautfracht in Höhe von 1/3 der vereinbarten Fracht.

Führen derartige Auswirkungen zu Verzögerungen und/oder Mehrkosten, so steht SIS Internationale Speditions GmbH / Leopold Schäfer GmbH – ungeachtet der Regelungen des § 419 HGB sowie Art. 16 CMR sowie der Frage der Zuordnung zu einer Risikosphäre – in jedem Fall ein Anspruch auf Ersatz der zusätzlichen Kosten zu. Umgekehrt sind Ansprüche des Absenders wegen Verzögerungsschäden (wie z.B. Verderb der Ware infolge des Auftauens, Überreifung etc.) ausgeschlossen.

Zu bestehenden eigenen oder extern über Dienstleister bezogenen Transportversicherungen wird empfohlen zu prüfen, ob bzw. welche Einschränkungen / Ausschlüsse der Versicherungsleistungen durch die geänderte Situation und hinsichtlich der Risikoabdeckung bestehen.

Wir empfehlen daher im Zweifelsfall eine erweiterte Abstimmung in Bezug auf Ihre konkreten Anforderungen an den Transport mit einem unserer Ansprechpartner aus den verschiedenen Fachbereichen der SIS Internationale Speditions-GmbH / Leopold Schäfer GmbH.

 

Ihr Schäfer&SIS Interlogistik® – Team

Nach oben scrollen